-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
-
Israel übergibt fünf im Südlibanon festgenommene Zivilisten an Beirut
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
Linken-Chef Pantisano: BSW ist "gescheitert"
-
Spendenskandal: Politiker von rechtspopulistischer Partei Reform UK zurückgetreten
-
Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet
-
Auftakt in Monza: Ferrari-Duo am schnellsten
-
Trump: Europäer sollen US-Rüstungshilfen für Ukraine nachträglich bezahlen
Sozialgericht: Rentenversicherung muss "aktiv" über Teilrentenbezug aufklären
Rentenversicherungsträger müssen Versicherte einem Urteil zufolge "aktiv" über Möglichkeiten für einen Teilrentenbezug aufklären. Andernfalls können sie auch zu rückwirkenden Neubescheiden über Altersrenten verpflichtet werden, wie das Sozialgericht im niedersächsischen Hannover in einer Donnerstag bekanntgegebenen Entscheidung betonte. Der Anspruch auf Aufklärung ergebe sich aus dem "gesetzgeberischen Ziel" des sogenannten Flexirentengesetzes, das im Jahr 2017 in Kraft getreten war. (Az. S 78 R 8/21).
In dem bereits rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit ging es nach Gerichtsangaben um eine am 1. November 2018 in Vollrente gegangene Frau, die rückwirkend eine Teilrente beantragte. Sie gegründete dies damit, dass sie über den Renteneintritts hinaus eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit für einen Angehörigen ausübte. Daher hätte ihr ein Teilrentenbezug erlaubt, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse zu entrichten, was sich rentenerhöhend ausgewirkt hätte.
Das Sozialgericht gab der Klägerin Recht. Die Rentenversicherung wäre angesichts der fortgesetzten nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit verpflichtet gewesen, die Frau "über die Option einer frei wählbaren Teilrente und deren versicherungsrechtliche Vorteile zu informieren". Da dies unterblieben sei, habe diese Anrecht auf einen neuen Rentenbescheid.
Das Gericht begründete die Entscheidung ausdrücklich mit Verweis auf das Flexirentengesetz. Dieses soll Anreize für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Sie können in unterschiedlichem Ausmaß weiterarbeiten und damit ihre Rente auch durch die Zahlung weiterer Rentenbeiträge erhöhen.
K.Thomson--BTB