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Verfassungsschutz: Vorerst keine Einstufung der neuen AfD-Jugend als Verdachtsfall
Am Wochenende gründet die AfD ihre neue Jugendorganisation - das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nun klargestellt, dass diese trotz der rechtlichen Bindung an die Mutterpartei nicht automatisch als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beobachtung der AfD "sowie ihrer Teilorganisationen wird kontinuierlich geprüft", teilte die Behörde der Wochenzeitung "Die Zeit" nach Angaben vom Donnerstag mit.
Unabhängig davon, dass die neue Jugendorganisation durch die Einbindung der Mitglieder fester Bestandteil der AfD sein wird, will sich die Behörde demnach zunächst ein Bild über deren Betätigung und Auftreten verschaffen. "Eine Bewertung der ideologischen Ausrichtung und Aktivitäten einer noch zu gründenden Parteijugendorganisation ist gegenwärtig noch nicht möglich", hieß es dazu weiter.
Im Januar hatte die AfD bei ihrem Parteitag in Riesa nach einer hitzigen Diskussion die Trennung von ihrer bisherigen Jugendorganisation Junge Alternative beschlossen. Diese war vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Die neue Jugendorganisation soll nun enger an die Partei angegliedert werden. Mitglieder der Nachwuchsabteilung müssen künftig auch in der AfD sein und damit organisatorisch und disziplinarisch auch der Partei angehören.
Der Verfassungsschutz hatte den AfD-Bundesverband im Mai aufgrund einer "extremistischen Prägung" zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Weil die AfD dagegen klagte, lässt die Behörde die neue Einstufung bis zu einer juristischen Klärung vorerst ruhen. In Ostdeutschland sind bisher vier AfD-Landesverbände vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
O.Krause--BTB