-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
-
Israel übergibt fünf im Südlibanon festgenommene Zivilisten an Beirut
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
Linken-Chef Pantisano: BSW ist "gescheitert"
-
Spendenskandal: Politiker von rechtspopulistischer Partei Reform UK zurückgetreten
-
Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet
-
Auftakt in Monza: Ferrari-Duo am schnellsten
-
Trump: Europäer sollen US-Rüstungshilfen für Ukraine nachträglich bezahlen
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizeieinsätze und Fahndung nach Verdächtigem
-
BSW-Austritte in Thüringen: Wagenknecht sieht Manöver vor Wahl in Sachsen-Anhalt
-
Selenskyj verurteilt Schusswechsel zwischen ukrainischen Geheimdiensten
-
Dürre: Frankreichs Regierung kündigt eine Milliarde Euro Soforthilfe für Bauern an
-
US-Handelsbeauftragter fordert von Großbritannien mehr Distanz zur EU
-
Haftstrafen in Prozess um Betrug mit Millionenschaden in Baden-Württemberg
-
Anschläge auf Stromversorgung: Polizei fahndet nach Verdächtigem
-
Nach BSW-Austritten in Thüringen: Koalition soll weiter bestehen bleiben
-
Hammerlose: Bayern-Frauen gegen Barca, Real und ManCity
-
59-Jährige soll Leiche von Mann an Bundesstraße in Bayern abgelegt haben
-
EM-Aus für Grozer: Deutschland ohne Volleyball-Urgestein
Schadenersatzforderung nach Coronaimpfung: Weitere Klage vor Gericht gescheitert
Erneut ist ein Kläger mit Schadenersatzforderungen wegen von ihm behaupteter Gesundheitsschäden nach einer Coronaimpfung vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Berufung des Manns nach Angaben vom Montag ab und bestätigte ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn, wie dieses am Montag mitteilte. Herstellerhaftung gemäß der Vorgaben des Arzneimittelgesetz sei im vorliegenden Fall auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts "nicht begründet", erklärte das Landgericht. (Az. Ri 1 O 170/23 sowie 1 U 164/24)
Auch seien die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie Schwindelgefühl und Ermüdung nach allen bis heute öffentlich zugänglichen offiziellen Erkenntnissen nicht als typisches Risiko der entsprechenden Impfung bekannt, teilte das Gericht mit. In dem Fall ging es um den Wirkstoff der Mainzer Pharmaunternehmens Biontech. In der Vergangenheit hatten zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte in anderen Prozessen ähnlich geurteilt.
Bereits das Landgericht Heilbronn betonte, dass von dem Impfstoff bei bestimmungsmäßigem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen ausgingen, die über ein nach wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgingen. Unter anderem belege die umfassende Prüfung und Zulassung durch die EU-Kommission die Sicherheit und den Nutzen. Andere Erkenntnisse habe der Kläger nicht belastbar vorgetragen.
Der Mann forderte nach Gerichtsangaben eine hohe fünfstellige Summe als Schadenersatz sowie die Übernahme aller weiteren künftigen Kosten durch den Hersteller. Die nun bekanntgegebene Entscheidung wurde den Parteien bereits im November verkündet. Auch für sonstige Haftungsansprüche etwa gemäß Produkthaftungsrecht sah das Oberlandesgericht keine Grundlage.
J.Fankhauser--BTB