-
USA fordern von Iran sofortige Öffnung der Straße von Hormus
-
15 Jahre Haft für "Ketamin-Queen" nach Drogentod von "Friends"-Darsteller Perry
-
Fast 200 Festnahmen nach Schusswechsel vor israelischem Konsulat in Istanbul
-
Weißes Haus: Trump will mit Rutte über möglichen Nato-Austritt diskutieren
-
Weiter makellos: DHB-Frauen gewinnen auch in Nordmazedonien
-
Kabinenpersonal bei der Lufthansa am Freitag zu Streik aufgerufen
-
Trump bestätigt: Waffenruhe im Iran-Krieg gilt nicht für den Libanon
-
Experten rechnen trotz Iran-Waffenruhe noch monatelang mit wirtschaftlichen Folgen
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beschuldigt Ex-Machthaber Gaddafi
-
International Erleichterung über Waffenruhe im Iran-Krieg - Golfstaaten melden neue Angriffe
-
Sterbender Wal vor der Ostseeküste: Sperrungen werden aufrecht erhalten
-
Nach Feuerpausen-Einigung: Sofortige Preissenkungen an Tankstellen bleiben aus
-
Zehn Festnahmen nach Schusswechsel vor israelischem Konsulat in Istanbul
-
Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden
-
FC Bayern: Dreesen kritisiert spanische Polizei
-
Nach 2:5 im Entscheidungssatz: Zverev quält sich weiter
-
"Größter Angriff" seit Kriegsbeginn: Israel setzt Attacken gegen Hisbollah im Libanon fort
-
Allianz-Handelsexperten: Deutsche Exporteure vergleichsweise optimistisch
-
Hegseth: Iran kann keine Raketen mehr bauen - US-Armee bleibt einsatzbereit
-
25-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Hessen - Jugendlicher verdächtig
-
Iran-Waffenruhe: Merz fordert "Verhandlungen für dauerhaftes Ende des Krieges"
-
Vance: Europäer offenbar nicht sonderlich interessiert an Lösung des Ukraine-Konflikts
-
Krieg im Nahen Osten: Diamond League verschiebt Start in Katar
-
Zwei Franzosen nach jahrelanger Haft im Iran wieder zuhause
-
Feuerpause im Iran-Krieg: Washington und Teheran verkünden "Sieg" - neue Angriffe
-
Baden-Württemberg: Falke fliegt durch Fenster in fahrenden Transporter und stirbt
-
Unbekannte stehlen Gedenkkranz für von NSU ermordeten Halit Yozgat in Kassel
-
"Du musst ihn mitnehmen": Rufe nach Neuer-Comeback werden lauter
-
Industrie mit leichtem Plus beim Auftragseingang - Autobranche legt zu
-
Airline-Verband: Erholung der Treibstoffversorgung und -preise wird Monate dauern
-
CDU und SPD in Rheinland-Pfalz nehmen Koalitionsverhandlungen auf
-
Linken-Politiker Pellmann: Deutschland muss alle US-Stützpunkte schließen
-
Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen 2025 stabil
-
Erleicherung an den Märkten nach Waffenruhe-Einigung von USA und Iran
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Urteil gegen "Ketamin-Queen" erwartet
-
Deutsche Bahn: Bessere Pünktlichkeit im März trotz mehr Baustellen
-
Weltkriegsbombe in Koblenz entschärft: Mehr als 1000 Menschen betroffen
-
KSC und Eichner trennen sich im Sommer
-
Spritpreise: ADAC kritisiert Kartellamt scharf
-
Zwei im Iran freigelassene Franzosen nach Frankreich zurückgekehrt
-
Artemis-Astronauten telefonieren mit Insassen der ISS
-
Haftstrafen für vier Beschuldigte wegen illegaler Zigarettenfabrik in Düsseldorf
-
Neuer-Zukunft: "Haben alle Zeit der Welt"
-
Rubio: Im Irak verschleppte US-Journalistin ist wieder frei
-
NBA: Hartenstein mit Kantersieg im deutschen Duell
-
NHL: Oilers verlieren Overtime-Krimi, Stützle glänzt für Ottawa
-
Vizekanzler Klingbeil lädt Wirtschaft und Gewerkschaften zum Krisengipfel
-
Zahl der von Armut bedrohten Mieter weiter angestiegen
-
Matchwinner Havertz: "Große Wende für uns"
-
Trump: Einigung mit dem Iran ist "totaler und vollständiger Sieg" für die USA
Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall
Der Sportunfall eines Nachwuchsfußballers ist ein Arbeitsunfall. Trotz Schulpflicht sei der 15-Jährige mit Fördervertrag bei einem Verein als Beschäftigter einzustufen, urteilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Mittwoch. Die gesetzliche Unfallversicherung muss demnach zahlen.
Der 2006 geborene Kläger schloss 2021 einen Fördervertrag mit einem Bundesligaverein ab. Er spielte in der U16-Mannschaft. Im Juli 2022 brach er sich bei einem Freundschaftsspiel das Schlüsselbein. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Sie erklärte, dass es sich um eine freizeitliche Sportförderung handle, nicht um eine Beschäftigung. Der Kläger sei schulpflichtig und unterliege nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einem Beschäftigungsverbot.
Der Jugendliche zog gegen die Ablehnung vor Gericht und bekam vom Sozialgericht in Frankfurt am Main Recht. Dessen Urteil bestätigte das Landessozialgericht nun. Maßgeblich für die Einstufung des 15-Jährigen als Beschäftigter seien seine vertraglichen Verpflichtungen, erklärte es.
Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen. So habe er am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen. Er habe auch ein monatliches Gehalt sowie Prämienzahlungen bezogen, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Der Fördervertrag habe also einem Arbeitsvertrag entsprochen. Die Tätigkeit des Jugendlichen werde dem Verein jedenfalls in der Zukunft wirtschaftlichen Nutzen bringen, sie diene nicht nur der eigenen Freizeitgestaltung.
Ein möglicher Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz lasse den Versicherungsschutz nicht entfallen, führte das Gericht aus. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bleibe auch bei rechtswidrigen Beschäftigungen bestehen.
J.Horn--BTB