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Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen 2024 an
Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an. Der Entwurf der diesbezüglichen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums lag der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch in Berlin vor. Zuvor hatte das Portal "The Pioneer" darüber berichtet.
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen demnach bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in West und von 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig werden. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt dem Bericht zufolge ab Januar 2024 auf bundeseinheitlich 5175 Euro. Bisher lag sie bei 4987,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen (bisher 66.600 Euro). Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen für das Folgejahr werden jährlich nach einer festgeschriebenen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. Für 2022 wird dabei laut "The Pioneer" ein Lohnplus von 4,13 Prozent berücksichtigt. Dem Portal zufolge muss der Verordnungsentwurf noch in der Regierung abgestimmt werden. Ein Kabinettsbeschluss sei für den 11. Oktober geplant, hieß es.
H.Seidel--BTB