-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
-
Umfrage: Zwei von drei Deutschen offen für Rechenzentrum am eigenen Wohnort
-
Nicaragua: Parlament billigt Ausschluss von Oppositionsparteien von Wahlen
Urteil: Mercedes-Benz muss eventuell wegen Dieselklage Schadenersatz zahlen
Der Stuttgarter Autohersteller Mercedes-Benz ist einem Urteil in unterer Instanz zufolge wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in bestimmten Dieselmodellen unter Umständen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) stellte am Donnerstag das "bedingt vorsätzliche Handeln" von Mitarbeitern des Unternehmens fest, woraus sich ein Anspruch auf Schadenersatz ergebe. Mercedes kündigte umgehend an, in Revision zu gehen. (Az. 24 MK 1/21)
Das Urteil geht auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) aus dem Jahr 2021 für Käufer von Mercedes-Modellen der Reihen GLK und GLC zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 Rückrufbescheide wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen für diese Modelle mit Dieselmotoren der Abgasklassen Euro-5 und Euro-6 ausgestellt.
Das Oberlandesgericht stellte nun zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft wurden. Schadenanspruch hätten die Käufer aber nur, sollte der Hersteller sie dadurch "vorsätzlich geschädigt" haben. Zumindest für die Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht darlegen können, erklärte das Gericht.
Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter hingegen, dass Mercedes-Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge "zumindest billigend in Kauf genommen" hätten, dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren. Der vzbv hatte insbesondere auf rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeiter wegen gewerbsmäßigen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen Euro-6-Modelle betrifft.
Eine Musterfeststellungsklage soll zunächst den grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen. Anschließend müssen die Verbraucher die konkreten Summen individuell einklagen. Die Feststellungsklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Fragezeichen ergibt sich daraus, dass Mercedes noch gerichtlich gegen die Rückrufbescheide des KBA vorgeht.
Der vzbv verbuchte das Urteil des Stuttgarter OLG dennoch als Erfolg. "Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt", erklärte Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen zuständig ist.
"Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht und werden Revision zum Bundesgerichtshof einlegen", erklärte hingegen Mercedes-Benz. "Wir halten die geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden uns dagegen verteidigen." Die Unternehmensentscheidungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien "zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar" gewesen und "jedenfalls nicht in der Absicht unrechtmäßig zu handeln" getroffen worden.
"Von dem Urteil profitieren nur rund 2800 Teilnehmer der Klage direkt", erklärte der Anwalt Claus Goldenstein, der nach eigenen Angaben tausende Autokäufer bei Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende dennoch ein positives Signal an Verbraucher. Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten der Fahrzeuge geführt. "Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können."
R.Adler--BTB