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Tesla vermeidet Prozess wegen tödlichen Unfalls mit Autopilot mit Vergleich
Der US-Elektroautobauer Tesla hat einen langen Prozess wegen eines tödlichen Unfalls mit seiner Autopilot-Software mit einem Vergleich abgewendet. Das Unternehmen einigte sich mit der Familie eines vor sechs Jahren tödlich verunglückten Tesla-Fahrers, wie aus Gerichtsdokumenten in San José im Bundesstaat Kalifornien vom Montag (Ortszeit) hervorging. Die Höhe der an die Angehörigen zu zahlende Summe soll demnach geheim bleiben.
Walter Huang, ein ehemaliger Ingenieur beim Technologiekonzern Apple, war im März 2018 auf einer Autobahn beim kalifornischen Mountain View mit seinem Tesla X mit der Autopilot-Funktion unterwegs, als sein Auto gegen eine Betonabsperrung krachte. Der Familienvater starb später an seinen Verletzungen.
In der 2019 eingereichten Klage argumentierten die Kläger, dass Teslas Autopilot-System, das zum Zeitpunkt des Aufpralls aktiviert war, "fehlerhaft" gewesen sei. Es habe die Begrenzungslinien der Fahrspuren auf der Autobahn falsch registriert und die Betonleitplanke nicht erfasst. Daher habe es "das Auto nicht gebremst, sondern es stattdessen beschleunigt".
Die Behörden verwiesen darauf, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls trotz Warnungen des Bordcomputers seine Hände nicht am Steuer hatte. Tesla bietet seit mehreren Jahren sein Autopilot-System in allen neuen Autos an. Der Assistent passt etwa die Geschwindigkeit an den Verkehr an und hält das Fahrzeug in der Spur. Der Konzern weist darauf hin, dass der Fahrer die Hände am Lenkrad halten und wachsam bleiben muss.
Experten kritisieren, dass die Technologie Fahrern den falschen Eindruck vermittle, dass das Auto von selbst fährt. Mehrfach wurde der Autobauer deshalb in den USA schon verklagt. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA startete 2021 Ermittlungen zu elf Unfällen, an denen Tesla-Autos mit Autopilot-Funktion beteiligt waren.
Im vergangenen Jahr fuhr Tesla vor Gericht einen Sieg ein: Im Fall eines 2019 in der Nähe von Los Angeles von der Fahrbahn abgekommenen Tesla-Wagens stellte ein Schwurgericht keinen spezifischen Herstellungsfehler bei dem Fahrassistenzsystem fest, der zu dem tödlichen Unfall geführt hätte. Die Jury räumte jedoch nicht die allgemeine Kritik am Autopilot-System aus.
N.Fournier--BTB