-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Mailand
-
Macron zu "ungezügelter" Gewalt: "Wir alle empfinden Wut und Scham"
-
Auswärtiges Amt ruft Deutsche in Frankreich zu "umsichtigem" Verhalten auf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Jugendlichen in Mailand
-
Macron zu Gewaltexzessen: "Wir alle empfinden Wut und Scham"
-
SPD-Vorsitz: Hubertus Heil schließt Kandidatur nicht aus
-
Historischer Fehlstart: Gladbach verliert auch den Krisengipfel
-
Neue Ausschreitungen in Paris - Jugendliche in Mulhouse verliert Auge
-
Carney: Vier Soldaten bei Brand auf Armeestützpunkt im Westen Kanadas getötet
-
Auf eigenen Wunsch: Krösche bei Frankfurt freigestellt
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an die Ukraine
-
Neue Ausschreitungen in Paris - Spezialeinheit der Polizei im Einsatz
-
Tischtennis: Kaufmann verpasst EM-Gold
-
Kurz vor Wahl in Israel: Trump stellt sich demonstrativ hinter Netanjahu
-
Bayern wieder vorbei: Freiburg patzt in Leverkusen erstmals
-
Zerstörter Zaun am Flughafen Leipzig: Vorfall bleibt nach Polizeieinsatz Rätsel
-
Welle der Gewalt bei Protesten gegen Lebenshaltungskosten erschüttert Frankreich
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an Ukraine
-
Tierschützer retten dutzende Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien
-
Hunderte Menschen demonstrieren erneut gegen Regierung in Albanien
-
Tischtennis-EM: Qiu verliert im Halbfinale
-
Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln
-
Dresden schlägt Magdeburg im Ost-Duell
-
EU verurteilt Siedler-Angriff auf europäische Diplomaten scharf
-
Zaun an Leipziger Flughafen beschädigt: Polizei sucht Ursache
-
Rot-Grün-Rot will in Berlin regieren - Scharfe Kritik aus der Union
-
Tischtennis: Kaufmann nach Sieg über Mittelham im EM-Finale
-
Trump stoppt neue Russland-Sanktionen und stößt im Kongress auf Kritik
-
Junge Union und Merz streiten über Rente und Kurs der CDU
-
Luftalarm in Litauen und Lettland – Rumänien schießt Drohnen ab
-
Messerangriffe an Schulen verunsichern Jugendliche in Polen
-
Siedlerangriffe verletzen US-Journalistin und europäische Diplomaten
-
Türkische Behörden übernehmen oppositionellen Sender Halk TV
-
Kalifornien stimmt über einmalige Vermögensteuer für Milliardäre ab
-
Leonberg lädt zur 18. Ausbildungsbörse Interkom
-
Mannheim: 25-Jähriger nach gewaltsamem Tod einer Frau festgenommen
-
AMG bringt elektrischen GT SUV mit drei Motoren und 1196 PS
-
Chinas Dieselausfuhren steigen auf Dreijahreshoch
-
Airbus verlangt Schlüsselrolle bei Europas nächstem Kampfflugzeug
-
SC 20 trennt sich nach Derby-Niederlage von Trainer Erkan Aydin
-
Katie Zacharia verlässt nach wenigen Tagen das Weiße Haus
-
Belgien führt ab Mai 2027 digitale Pkw-Vignette ein
-
Ausbau der B7 zwischen Colmar-Berg und Ettelbrück beginnt
-
Herbstverkehr: Wildwechsel, Nebel und nasses Laub erhöhen Unfallrisiko
-
SPD-Frauen werfen Union persönliche Angriffe auf Schwesig vor
-
Rot-Grün-Rot plant Mietendeckel und Vergesellschaftung in Berlin
-
Tote und Verletzte bei Großbrand auf kanadischem Militärstützpunkt
-
Flughafen Leipzig: Auto durchbricht offenbar Sicherheitszaun
-
Hannover holt gegen St. Pauli ersten Punkt unter Wagner
-
Dortmund bangt nach torlosem Remis um Karetsas
Bundesarbeitsgericht: Altenpflegerin ohne Corona-Impfung verliert Lohnanspruch
Pflegeeinrichtungen durften im Corona-Jahr 2022 ungeimpfte Beschäftigte ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 dreht. Nach einem weiteren Urteil durften die Einrichtungen außerdem den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entsprechend anteilig kürzen. Abmahnungen stand allerdings das Grundrecht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit entgegen. (Az.: 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23)
Beschäftigte in Pflege- und anderen Gesundheitseinrichtungen mussten bis zum 16. März 2022 einen Nachweis über eine Corona-Impfung, eine Immunität durch Genesung oder über eine Impfunverträglichkeit vorlegen. Andernfalls konnten die Gesundheitsämter ein "Betretungsverbot" für die jeweilige Einrichtung aussprechen.
Im ersten Fall wies das BAG eine Altenpflegerin aus Südbaden ab. Sie hatte diesen Nachweis nicht vorgelegt. Ihr Arbeitgeber stellte sie daher ab dem 16. März 2022 von der Arbeit frei und zahlte auch keinen Lohn mehr.
Zu Recht, wie nun das BAG entschied. Nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch die Einrichtungen hätten den Nachweis verlangen dürfen. Das ergebe sich aus dem doppelten Zweck der Regelung, die Bewohner und Patienten von Gesundheitseinrichtungen zu schützen "und zugleich die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten". Dass es im Nachhinein Streit um die Effektivität dieser Maßnahme gab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
Ohne den Impfnachweis sei die Altenpflegerin "außerstande (gewesen), die geschuldete Arbeitsleistung zu bewirken", argumentierte das BAG. Daher stehe ihr für den Zeitraum der Freistellung auch kein Lohn zu.
Eine hier erteilte Abmahnung müsse die Pflegeeinrichtung allerdings wieder aus der Personalakte nehmen. Die unterlassene Impfung sei "keine abmahnfähige Pflichtverletzung" gewesen. Denn Arbeitnehmer konnten sich hier auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen. Dies "hatten Arbeitgeber als höchstpersönliche Entscheidung der Arbeitnehmer zu respektieren".
Nach einem weiteren Urteil zu einer Alltagsbegleiterin eines Seniorenwohnheims in Nordrhein-Westfalen führt eine solche Freistellung auch zu einem geringeren Urlaubsanspruch. Die Arbeitgeber dürften die arbeitsfreie Zeit anteilig bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigen, urteilte das BAG.
O.Krause--BTB