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Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl
Ein in Südafrika wohnender Deutscher ist wegen der für ihn knappen Frist für eine Stimmabgabe per Brief bei der bevorstehenden Bundestagswahl vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem der Mann vom Land Berlin und der Bundesrepublik geeignete Maßnahmen einforderte, die seine Teilnahme an der Wahl ermöglichen sollten.
Dem Antragsteller sollten die Briefwahlunterlagen in der Woche ab dem 3. Februar per Post nach Südafrika gesandt werden - die Bundestagswahl ist am 23. Februar. Der Antragsteller befürchtete, seine Briefwahlunterlagen wegen der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zu erhalten und an die Briefwahlstelle in Berlin schicken zu können. Deshalb müsse eine rechtzeitige Stimmabgabe auf andere Weise sichergestellt werden, forderte er.
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag als unzulässig zurück. Es sieht sich nicht als richtigen Adressaten. Die Überprüfung des Wahlverfahrens einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse erfolge allein durch den Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens, erklärte Gericht. Dazu gehöre auch die Versendung der Briefwahlunterlagen.
Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass das Grundgesetz im Falle einer Auflösung des Bundestages innerhalb von sechzig Tagen Neuwahlen verlange. Innerhalb dieser Frist müssten zunächst die Wahlvorschläge durch Landes- und Bundeswahlausschuss festgestellt werden, bevor die Wahlzettel gedruckt und verschickt werden. Dies führe auch zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum.
Gegen den Beschluss (VG 2 L 1/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
J.Bergmann--BTB