- Trump besucht Hurrikan-Gebiet in North Carolina und Brandgebiete in Kalifornien
- EU-Außenbeauftragte Kallas in der Türkei erwartet
- Menschen in Serbien aus Protest gegen Missstände zu Generalstreik aufgerufen
- Bund und Kommunen vor größter Tarifrunde des Jahres – Forderung nach acht Prozent
- Landeswahlausschüsse entscheiden über Landeslisten der Parteien zur Bundestagswahl
- Trump ordnet Freigabe von Dokumenten zu Ermordungen der Kennedys und Martin Luther King an
- 39 tote Migranten im Kühl-Lkw: Pariser Gericht verhängt Haftstrafen für Mittäter
- Traumtor Uzun als Dosenöffner: Frankfurt fast im Achtelfinale
- Pflicht erfüllt: Handballer vorzeitig im WM-Viertelfinale
- Bayern und Bund schieben sich nach Attenat von Aschaffenburg Verantwortung zu
- Handball-WM: Dänemark wirft auch Deutschland ins Viertelfinale
- Opioidkrise: Purdue und Eigentümer sollen US-Bundesstaaten 7,4 Milliarden Dollar zahlen
- Knorr und Dahmke verpassen mindestens auch Tunesien-Spiel
- Euro-Aus ganz nah: Hoffenheim verliert gegen Tottenham
- Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft
- Rede bei Davos-Forum: Trump ruft Öl-Staaten zu Preissenkungen auf
- US-Bundesrichter blockiert Trumps Dekret gegen Staatsbürgerschaft per Geburt
- Trump will Huthi-Miliz wieder auf Terrorliste setzen - Iran kritisiert Entscheidung scharf
- Pflicht erfüllt: Handballer können für WM-Viertelfinale planen
- Verdächtiger von Aschaffenburg in die Psychatrie eingewiesen
- Pistorius in Paris: Engere Einbindung von deutsch-französischer Brigade in Nato vereinbart
- Trump fordert Zentralbanken zu Zinssenkungen auf
- US-Außenminister Rubio reist bei erster Auslandsreise auch nach Panama
- Trump: Ausländische Firmen sollen in den USA produzieren - sonst zahlen sie Zölle
- Bundesverwaltungsgericht kippt nächtliche Betriebsbeschränkung für Windräder
- Trump ruft Öl-Staaten zu Preissenkungen auf
- Ukraine meldet drei Tote und Dutzende Verletzte nach russischen Luftangriffen
- Basketball: Weltmeister Hollatz wechselt zum FC Bayern
- Nach Aschaffenburg: Scholz sieht Vollzugsdefizite bei bayerischen Behörden
- Landtag in Brandenburg setzt Enquetekommission zu Coronapandemie ein
- Knorr und Dahmke fallen aus - Semper im Kader
- Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi fordert Ende der Islamischen Republik
- US-Zölle: Großbritannien hofft nach Brexit auf Trumps Nachsicht
- "Emilia Pérez" für 13 Oscars nominiert - Auch deutsch-iranischer Film in Endrunde
- Auf Sportplatz in Bayern: Unbekannter Mann würgt und missbraucht 13-Jährige
- Unbekannte stehlen halbe Schafherde von Koppel in Schleswig-Holstein
- UN-Berichterstatter stuft Präsidentschaftswahl in Belarus als "nicht frei" ein
- Muskelfaserriss: Bayern vorerst ohne Davies
- Mordurteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig
- Bande soll in großem Stil unversteuerte Zigaretten hergestellt haben
- Hunderte verlassen Dschenin im Westjordanland - Israel dementiert Evakuierungsbefehl
- WTO-Chefin warnt vor "katastrophalen" Folge von Strafzöllen
- 53-Jähriger in Berlin fremdenfeindlich beleidigt und mit Reizgas angegriffen
- Konservativer Martin zum neuen irischen Premier gewählt
- Trump verweist auf ausgebliebene Selbst-Begnadigung Bidens
- Debatte über Migrationspolitik nach Aschaffenburg - Merz für Verschärfung
- Nach Verletzung: Shiffrin feiert Comeback in Courchevel
- IG Metall fordert Verstaatlichung des Stromnetzes
- Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig
- Grotian und Preuß im Sprint auf dem Podest
Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen
Ein Hausbesitzer aus Brandenburg darf drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht fällen, um die Leistung seiner Photovoltaikanlage zu steigern. In dem Einzelfall sei der Baumschutz wichtiger, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder nach Angaben vom Freitag. Es wies die Klage des Eigentümers ab.
Der Mann will auf dem Dach seines Einfamilienhauses eine Solaranlage anbringen. Die Bäume werfen aber teilweise Schatten auf das Dach. Der Besitzer beantragte darum, die Bäume fällen zu dürfen. Die Gemeinde verbot das aber.
Das Grundstück liegt im Bereich einer Baumschutzsatzung, die vor allem alte Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 130 Zentimetern schützt. Der Bestand an Bäumen in der Siedlung soll demnach den Naturhaushalt und den Gartenstadtcharakter der Siedlung erhalten.
Die Gemeinde verwies darauf, dass Stadtbäume der Aufheizung von Siedlungen entgegenwirken. Die ausgewachsenen Waldkiefern könnten ein Durchschnittsalter von 200 bis 400 Jahren erreichen. Außerdem gebe es weitere Bäume, die ebenfalls das Dach verschatteten.
Der Hausbesitzer zog vor Gericht und argumentierte mit dem öffentlichen Interesse. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, dass erneuerbare Energien wie die Sonnenenergie ausgebaut würden. Durch den Schatten der Bäume sei die Photovoltaikanlage aber weniger effizient, was eine unzumutbare Beschränkung der Nutzung seines Grundstücks sei.
Das Gericht erklärte aber, dass der Kläger die Anlage trotzdem errichten könne. Auch unter Berücksichtigung der Verschattung habe sie einen Nutzungsgrad von mehr als 50 Prozent. Zwar sei der Bau von Solaranlagen im öffentlichen Interesse, aber auch der Schutz von Bäumen sei wichtig für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Nach Abwägung aller Umstände entschied das Gericht zugunsten des Baumschutzes. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Hausbesitzer kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
F.Pavlenko--BTB