-
E-Auto-Trend setzt sich fort: Anteil an Neuzulassungen steigt über 32 Prozent
-
Weniger Jugendliche trinken Alkohol - Rauschtrinken bei Männern weiter verbreitet
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Polizei geht von politischem Motiv aus
-
Weitere Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognose für 2026 deutlich
-
Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein
-
Dzeko tritt aus Bosniens Nationalmannschaft zurück
-
Deutschland sagt weitere 250 Millionen Euro für Energieversorgung in Ukraine zu
-
Einkommensteuer: Unions-Politiker wollen durch Haushaltskürzung höhere Entlastung
-
Moskau kündigt Schließung von russischen Standorten des Goethe-Instituts an
-
Schmiererei an Gebäude von Rüstungsorganisation in Bonn - Staatsschutz ermittelt
-
"SZ": Freier Platz im VW-Aufsichtsrat wird kurzfristig besetzt
-
Cousins startet: Raiders setzen "Nr. 1" Mendoza auf die Bank
-
Übergriffe gegen Journalisten in Sachsen-Anhalt: Gewerkschaft schlägt Alarm
-
Fernsehen im Seniorenheim: Weiterleiten von Programm in Zimmer laut BGH rechtens
-
BGH gibt Produzent Moses Pelham in Dauerstreit mit Band Kraftwerk Recht
-
Klopp: "Die Kunst besteht darin..."
-
RKI: Mittlerweile 16.300 Hitzetote in diesem Sommer
-
Auto rutscht von Hebebühne: Tödlicher Arbeitsunfall in Baden-Württemberg
-
UNO: Wetterphänomen El Niño wird "sehr stark" und dauert wohl bis Februar
-
Verdacht auf Brandstiftung: Hunderte Schweine bei Feuer in Thüringen verendet
-
Positive Sondereffekte durch Iran-Krieg: Chemieindustrie deutlich im Plus
-
Kritische Infrastrukturen: Grüne fordern Sicherheitskonzept von Dobrindt
-
Speicherbetreiber fordern Vergünstigungen für mehr Gaseinspeicherung
-
US-Energieminister Wright weist Vorwürfe nach Öl-Abkommen mit Venezuela zurück
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - SPD macht Boden gut
-
Barmer-Analyse: Ohne bessere Patientensteuerung deutlich mehr Notfallbehandlungen
-
Nyara Sabally über Schwester Satou: "Team spielt für sie mit"
-
"Ihr seid ein Witz": Sabalenka schimpft über "Party"-Fragen
-
CL-Drama: Große Ernüchterung bei Wolfsburg und Frankfurt
-
Erste Saisontreffer - doch auch Kane schwärmt vom "Wundertor"
-
US Open: Alcaraz spielt sich nach Satzverlust frei
-
Selbstfahrende Autos: Uber und Wayve starten in London mit Robotaxi-Fahrten
-
BGH urteilt noch einmal in Dauerstreit von Kraftwerk und Produzent Pelham
-
Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim
-
Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training
-
Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens in Weimar
-
"Star Wars"-Museum in Los Angeles gewährt vor Eröffnung Einblicke in seine Räume
-
CubeLogic bringt mit RiskCubed Version 12 eine neue Generation der Kreditrisikotechnologie auf den Markt
-
Hape Kerkeling hält Vortrag bei der SPD-Bundestagsfraktion - für Demokratie
-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr
Wiederholtes Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr. Laut einem am Montag vom Amtsgericht München veröffentlichten rechtskräftigen Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen des Klopfens geklagt.
Die Mietparteien befinden sich laut Gericht in einem Mehrfamilienhaus in München. Die Klägerin gab an, dass die Beklagte seit August 2022 bis mindestens April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft habe.
Sie verlangte ein Ende des Klopfens und das Unterlassen der Behauptung, sie verursache mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm. Außerdem forderte sie 1000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht gab der Klägerin Recht, reduzierte nur das Schmerzensgeld auf 300 Euro.
Vor Gericht habe die Beklagte das Klopfen als Notwehr wegen der Lärmbelästigung bezeichnet. Sie hatte sich demnach bereits im Sommer 2022 an die Gemeinde gewandt. Allerdings stellten zwei Gemeindemitarbeiter bei einer Vorortbesichtigung fest, dass die Nähmaschine nicht durch die Decke zu hören war. Dennoch habe die Klägerin die Nähmaschine entfernt.
Das Amtsgericht nannte die Klopfattacken ungerechtfertigt. Die Frau habe auch nicht nachweisen können, dass aus der Wohnung der Nachbarin störende Geräusche einer Nähmaschine gekommen seien. Doch selbst wenn aus der Wohnung der Klägerin Geräusche drängen, hätte die Beklagte nicht durch ständiges Klopfen reagieren dürfen. Sie hätte dann selbst klagen müssen, was sie aber nicht getan habe.
L.Janezki--BTB