-
BGH urteilt noch einmal in Dauerstreit von Kraftwerk und Produzent Pelham
-
Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim
-
Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training
-
Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens in Weimar
-
"Star Wars"-Museum in Los Angeles gewährt vor Eröffnung Einblicke in seine Räume
-
Hape Kerkeling hält Vortrag bei der SPD-Bundestagsfraktion - für Demokratie
-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
Deutsche wollen Wohnung von russischer Firma kaufen - EuGH-Gutachten macht Hoffnung
Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) macht zwei Deutschen Hoffnung, die von einer russischen Firma eine Wohnung in Berlin kaufen wollen. Der Notar beurkundete den Kaufvertrag nicht, weil er befürchtete, gegen das europäische Verbot der Rechtsberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen zu verstoßen. Die zuständige Generalanwältin sieht in einem solchen Fall aber keinen Verstoß gegen die Verordnung, wie sie in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen ausführte. (Az. C‑109/23)
Im Oktober 2022 hatte der Rat der EU Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen verboten. Die potenziellen Wohnungskäufer und die Verkäuferin klagten vor dem Berliner Landgericht gegen die Weigerung des Notars, tätig zu werden. Das Landgericht fragte den EuGH, wie er die Sache sieht.
Generalanwältin Laila Medina schlug den europäischen Richterinnen und Richtern nun vor zu antworten, dass die Beurkundung eines Kaufvertrags nicht unter das Verbot falle - solange die russische Firma nicht selbst Sanktionen unterliegt.
Die Verordnung verbiete kein Geschäft mit einer Firma mit Sitz in Russland, die keine Beziehungen zum russischen Staat unterhalte oder nicht in einem Bereich tätig sei, der Restriktionen unterliegt, argumentierte sie. Wenn der Verkauf von Vermögenswerten durch diese Firma nicht verboten sei, könne auch die notarielle Beurkundung nicht verboten werden.
Medina führte aus, dass die Verordnung verhindern solle, dass Sanktionen umgangen werden - etwa durch Rechtsberatung. Die Beurkundung eines Kaufvertrags umgehe aber keine Sanktionen. Vielmehr sei die Entscheidung einer russischen Firma, eine Immobilie in der EU zu verkaufen, der beste Indikator dafür, dass diese Firma ihre Tätigkeit innerhalb der EU beenden wolle.
Die Arbeit des Notars stehe also nicht im Widerspruch zu dem Ziel, die wirtschaftliche Basis Russlands zu schwächen. Ein Notar dürfe den Kaufvertrag vollziehen und dabei unter anderem die Auszahlung des Kaufpreises und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vornehmen, wenn er dabei keine Rechtsberatung leiste.
Ein Urteil ist dieses Gutachten aber noch nicht. Wann die Europäischen Richterinnen und Richter entscheiden wollen, wurde noch nicht bekanntgegeben.
J.Horn--BTB